Ausnützen der betrieblichen Stellung für Nebenbeschäftigung : OGH 9 Ob A 370/93 v.20.12.1993

Setzt ein Arbeitnehmer aber seine berufliche Stellung ein, um daraus Vorteile für die für eine andere Firma ausgeübte Nebenbeschäftigung zu erlangen, verwirkt er durch das ausserdienstliche Verhalten das dienstliche Vertrauen des Arbeitgebers.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 18.03.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.142 Nebenerwerb
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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