Frist für Datenübermittlung bei Arbeitskräfteüberlassung : VfGH B 801/93 v.30.11.1993

Es ist denkunmöglich anzunehmen, dass der in § 13 Abs.4 AÜG genannte Stichtag mit dem Ende der Frist für die Übermittlung der Unterlagen gleichzusetzen ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 18.03.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Leiharbeit
351.95 Verwaltungsverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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