Frist für Datenübermittlung bei Arbeitskräfteüberlassung : VfGH B 801/93 v.30.11.1993
Es ist denkunmöglich anzunehmen, dass der in § 13 Abs.4 AÜG genannte Stichtag mit dem Ende der Frist für die Übermittlung der Unterlagen gleichzusetzen ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 18.03.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Leiharbeit
351.95 Verwaltungsverfahren 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.116 Leiharbeit | Dokument Nr. A-812586 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |