Vorübergehende Entgeltminderung durch Gebietsveränderungen eines Provisionsvertreters : OLG Wien 31 Ra 82/93 v.15.9.1993

Eine dauernde Entgeltminderung über 16 % auf Grund einseitiger Anordnung stellt eine Massnahme des Arbeitgebers dar, die den Arbeitnehmer ungebührlich benachteiligt und daher grundsätzlich einen Austrittsgrund darstellen kann.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.02.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Austritt: Arbeit
331.215.64 Lohnabzug
331.23 Lohnform
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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