DO.B § 36 : OGH 9 Ob A 272/93 v.10.11.1993

Die zusätzliche, im gewissen Rahmen bereits zur selbstverantwortlichen Tätigkeit (Nachtdienst) berechtigende Qualifikation rechtfertigt demgemäss die höhere Einreihung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.02.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.124 Arbeitnehmer: Einstufung
377 Berufsausbildung
35.083 Dienstordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die zusätzliche, im gewissen Rahmen bereits zur selbstverantwortlichen Tätigkeit (Nachtdienst) berechtigende Qualifikation rechtfertigt demgemäss die höhere Einreihung.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog