Schmutzkonkurrenz ist nicht einklagbar

Einer anständigen Firma entsteht kein Schaden, wenn die Konkurrenz mit illegalen Ausländern arbeitet. Diesen frappierenden Schluss zieht Rechtsanwalt Farid Rifaat aufgrund eines Beschlusses des Landesgerichts für Strafsachen Wien.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.02.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.65 Schwarzarbeit
347.776 Wettbewerb, unlauterer
693 Baugewerbe
34.028 Verfahrensrecht
Region:Wien
Österreich
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