Schmutzkonkurrenz ist nicht einklagbar
Einer anständigen Firma entsteht kein Schaden, wenn die Konkurrenz mit illegalen Ausländern arbeitet. Diesen frappierenden Schluss zieht Rechtsanwalt Farid Rifaat aufgrund eines Beschlusses des Landesgerichts für Strafsachen Wien.
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Veröffentlicht in: | Der Standard (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.02.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.65 Schwarzarbeit
347.776 Wettbewerb, unlauterer 693 Baugewerbe 34.028 Verfahrensrecht |
Region: | Wien
Österreich |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Einer anständigen Firma entsteht kein Schaden, wenn die Konkurrenz mit illegalen Ausländern arbeitet. Diesen frappierenden Schluss zieht Rechtsanwalt Farid Rifaat aufgrund eines Beschlusses des Landesgerichts für Strafsachen Wien. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |