Ozongesetz bekam scharfe Zähne : Bei Ozonalarm können künftig rasch Massnahmen ergriffen werden

Weiterhin auf Achse bleiben dürfen im Falle eines Ozonalarms und einer durch den Landeshauptmann verordneten Verkehrseinschränkung hauptsächlich Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge zur Beförderung von Vieh oder verderblichen Lebensmitteln, die Müllabfuhr, öffentliche Verkehrsmittel und Behindertenfahrzeuge,...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ökoenergie Magazin zur Förderung erneuerbarer Energie ((1994) Nr.14)
VerfasserIn: Svatek, Elvira
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Rauch-Kallat, Maria
Klassifikation:614.71/.76 Luftverschmutzung
621.43.019.9 Abgase: Kfz
656.1 Strassenverkehr
656 Verkehrspolitik
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Weiterhin auf Achse bleiben dürfen im Falle eines Ozonalarms und einer durch den Landeshauptmann verordneten Verkehrseinschränkung hauptsächlich Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge zur Beförderung von Vieh oder verderblichen Lebensmitteln, die Müllabfuhr, öffentliche Verkehrsmittel und Behindertenfahrzeuge, aber auch landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge. Weiterhin fahren dürfen auch Fahrzeuge mit Elektromotor oder solche Kfz, die bestimmte Schadstoffgrenzwerte einhalten und entsprechend gekennzeichnet sind.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog