Risikoausschluss in Reisekrankenversicherung : BGH IV ZR 109/93 v.2.3.1994
Die Klausel in einer Reisekrankenversicherung: 'Keine Leistungspflicht besteht für solche Krankheiten oder Unfallfolgen, die bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes akut behandlungsbedürftig waren', ist wegen Verstosses gegen § 9 AGBG unwirksam.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Monatsschrift für Deutsches Recht (48 (1994) Nr.5 S.449-450)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 05.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.382 Krankenversicherung, private
347.44 Reisevertrag 65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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