Risikoausschluss in Reisekrankenversicherung : BGH IV ZR 109/93 v.2.3.1994

Die Klausel in einer Reisekrankenversicherung: 'Keine Leistungspflicht besteht für solche Krankheiten oder Unfallfolgen, die bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes akut behandlungsbedürftig waren', ist wegen Verstosses gegen § 9 AGBG unwirksam.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Monatsschrift für Deutsches Recht (48 (1994) Nr.5 S.449-450)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 05.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.382 Krankenversicherung, private
347.44 Reisevertrag
65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Klausel in einer Reisekrankenversicherung: 'Keine Leistungspflicht besteht für solche Krankheiten oder Unfallfolgen, die bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes akut behandlungsbedürftig waren', ist wegen Verstosses gegen § 9 AGBG unwirksam.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog