Kammerzugehörigkeit bei gemischt gewerblicher und landwirtschaftlicher Tätigkeit : VfGH B 319/91 v.11.12.1993

Wer mehr als die Hälfte seiner vertragsmässigen Dienstleistungen im Betrieb der Müllabfuhr erbringt und nur den geringeren Teil seiner Arbeitszeit mit gärtnerischen Arbeiten befasst ist, ist in einem land-und forstwirtschaftlichen Betriebszweig gerade nicht oder eben nur in untergeordnetem, sein Die...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.05.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverhältnis
331.116 Arbeitsvertrag
061.1:331 AK
061.1:63 Landwirtschaftskammer
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wer mehr als die Hälfte seiner vertragsmässigen Dienstleistungen im Betrieb der Müllabfuhr erbringt und nur den geringeren Teil seiner Arbeitszeit mit gärtnerischen Arbeiten befasst ist, ist in einem land-und forstwirtschaftlichen Betriebszweig gerade nicht oder eben nur in untergeordnetem, sein Dienstverhältnis nicht prägendem Ausmass tätig.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog