Entlassung wegen Nichtentschuldigung nach nicht beharrlichem Fehlverhalten : OGH 8 Ob A 209/94 v.17.3.1994

Auch wenn ein Arbeitnehmer eine Nachlässigkeit (Unterfertigen eines Lieferscheins ohne Kontrolle der gelieferten Ware), wie sie vom Arbeitgeber nunmehr als Entlassungsgrund herangezogen wird, bereits einmal begangen hat, damals aber nicht ermahnt worden ist, kann von einer beharrlichen Weigerung, di...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.05.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.011 Arbeitspflicht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-810636 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage