Mülldeponie: Unklare Übergangsbestimmung des AWG : VwGH 91/12/0187 v.28.9.1993
Der Begriff der 'anhängigen Genehmigungsverfahren' in § 44 Abs.6 AWG kann nur strikt auf solche Verfahren bezogen sein, die spezifisch abfallrechtliche Normen der Länder oder des Bundes vor Inkrafttreten des AWG zum Gegenstand hatten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex (5 (1994) Nr.4)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 04.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 628.47 Müllentsorgung
628.49 Müllverwertung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Begriff der 'anhängigen Genehmigungsverfahren' in § 44 Abs.6 AWG kann nur strikt auf solche Verfahren bezogen sein, die spezifisch abfallrechtliche Normen der Länder oder des Bundes vor Inkrafttreten des AWG zum Gegenstand hatten. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |