Mülldeponie: Unklare Übergangsbestimmung des AWG : VwGH 91/12/0187 v.28.9.1993

Der Begriff der 'anhängigen Genehmigungsverfahren' in § 44 Abs.6 AWG kann nur strikt auf solche Verfahren bezogen sein, die spezifisch abfallrechtliche Normen der Länder oder des Bundes vor Inkrafttreten des AWG zum Gegenstand hatten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (5 (1994) Nr.4)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:628.47 Müllentsorgung
628.49 Müllverwertung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Begriff der 'anhängigen Genehmigungsverfahren' in § 44 Abs.6 AWG kann nur strikt auf solche Verfahren bezogen sein, die spezifisch abfallrechtliche Normen der Länder oder des Bundes vor Inkrafttreten des AWG zum Gegenstand hatten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog