Kündigungsschutz für Vertragsbedienstete : Ein Erkenntnis des Verfassungshofs läuft aktuellen Bestrebungen, die Flexibilität und Leistungsorientiertheit des öffentlichen Dienstes zu erhöhen, diametral entgegen
Der Verfassungsgerichtshof hat die Wortfolge 'nach mindestens 20jähriger ununterbrochener Dienstzeit beim Land' in § 132 Abs.1 des Landesbedienstetengesetzes wegen Verstosses gegen das Homogenitätsprinzip aufgehoben.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1994)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 02.05.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
35.084 Vertragsbedienstete 35.08 Dienst, öffentlicher 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Vorarlberg
Österreich |
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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