Kündigungsschutz für Vertragsbedienstete : Ein Erkenntnis des Verfassungshofs läuft aktuellen Bestrebungen, die Flexibilität und Leistungsorientiertheit des öffentlichen Dienstes zu erhöhen, diametral entgegen

Der Verfassungsgerichtshof hat die Wortfolge 'nach mindestens 20jähriger ununterbrochener Dienstzeit beim Land' in § 132 Abs.1 des Landesbedienstetengesetzes wegen Verstosses gegen das Homogenitätsprinzip aufgehoben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1994)
VerfasserIn: Bussjäger, Peter
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.05.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
35.084 Vertragsbedienstete
35.08 Dienst, öffentlicher
34.038 Rechtsprechung
Region:Vorarlberg
Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Verfassungsgerichtshof hat die Wortfolge 'nach mindestens 20jähriger ununterbrochener Dienstzeit beim Land' in § 132 Abs.1 des Landesbedienstetengesetzes wegen Verstosses gegen das Homogenitätsprinzip aufgehoben.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog