Kündigungsschutz für Vertragsbedienstete : Ein Erkenntnis des Verfassungshofs läuft aktuellen Bestrebungen, die Flexibilität und Leistungsorientiertheit des öffentlichen Dienstes zu erhöhen, diametral entgegen
Der Verfassungsgerichtshof hat die Wortfolge 'nach mindestens 20jähriger ununterbrochener Dienstzeit beim Land' in § 132 Abs.1 des Landesbedienstetengesetzes wegen Verstosses gegen das Homogenitätsprinzip aufgehoben.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1994)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 02.05.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
35.084 Vertragsbedienstete 35.08 Dienst, öffentlicher 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Vorarlberg
Österreich |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Verfassungsgerichtshof hat die Wortfolge 'nach mindestens 20jähriger ununterbrochener Dienstzeit beim Land' in § 132 Abs.1 des Landesbedienstetengesetzes wegen Verstosses gegen das Homogenitätsprinzip aufgehoben. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |