Bund fordert Zufluchtswohnungen und Beratung für missbrauchte Mädchen : Modellprojekt von 'Wildwasser' in Berlin / Aber kein Geld aus Bonn / Gesetzesänderungen nötig

Es ist seit langem bekannt, dass die strafrechtliche Verfolgung des sexuellen Missbrauchs häufig an der zu frühen Verjährung scheitert. Der Entwurf der SPD sieht vor, dass die Verjährung mit der Volljährigkeit des Opfers beginnend zehn Jahre beträgt. Nach geltendem Recht beginnt die Verjährung mit d...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zweiwochendienst (7 (1993) Nr.80)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 06.08.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.54 Sexualverbrechen
396.3 Frauenhaus
343.235 Misshandlung
396 Frauenfrage
396 Frauenbewegung
396.2 Frau: Rechtsfragen
34.038 Rechtsprechung
3-055.52 Vater
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Es ist seit langem bekannt, dass die strafrechtliche Verfolgung des sexuellen Missbrauchs häufig an der zu frühen Verjährung scheitert. Der Entwurf der SPD sieht vor, dass die Verjährung mit der Volljährigkeit des Opfers beginnend zehn Jahre beträgt. Nach geltendem Recht beginnt die Verjährung mit dem Ende der Tat. Das Bundesjustizministerium hatte das Alter von 14 Jahren als Verjährungsbeginn in die Diskussion gebracht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog