Konkludente Wahl zwischen Verpflegung und Trennungsgeld : OLG Innsbruck 5 Ra 36/94 v.22.2.1994
Nach der vorgenannten Bestimmung des Kollektivvertrages ist es das Recht des Arbeitnehmers, Trennungsgeld oder Kost zu wählen. Hinsichtlich dieses Rechtes braucht der Arbeitnehmer aber nicht vom Arbeitgeber noch näher aufgeklärt werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.04.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.226 Trennungszulage
331.238 Diäten 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Nach der vorgenannten Bestimmung des Kollektivvertrages ist es das Recht des Arbeitnehmers, Trennungsgeld oder Kost zu wählen. Hinsichtlich dieses Rechtes braucht der Arbeitnehmer aber nicht vom Arbeitgeber noch näher aufgeklärt werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |