Konkludente Wahl zwischen Verpflegung und Trennungsgeld : OLG Innsbruck 5 Ra 36/94 v.22.2.1994

Nach der vorgenannten Bestimmung des Kollektivvertrages ist es das Recht des Arbeitnehmers, Trennungsgeld oder Kost zu wählen. Hinsichtlich dieses Rechtes braucht der Arbeitnehmer aber nicht vom Arbeitgeber noch näher aufgeklärt werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.04.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.226 Trennungszulage
331.238 Diäten
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Nach der vorgenannten Bestimmung des Kollektivvertrages ist es das Recht des Arbeitnehmers, Trennungsgeld oder Kost zu wählen. Hinsichtlich dieses Rechtes braucht der Arbeitnehmer aber nicht vom Arbeitgeber noch näher aufgeklärt werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog