Frauen und ihr Recht in der EU / Entgelt, Aufstieg, Absicherung : Überblick über die EU-Gleichbehandlungsbestimmungen / Keine Männer-Diskriminierung / Mutterschutz: Österreich fortschrittlich

In der Gleichbehandlungsrichtlinie wird ausdrücklich festgestellt, dass Massnahmen zur Beseitigung der tatsächlich bestehenden Ungleichheiten, die die Chancen der Frauen beeinträchtigen, dem Grundsatz der Gleichbehandlung nicht entgegenstehen. Die Förderung von Frauen ist also grundsätzlich zulässig...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Salzburger Nachrichten (1994)
VerfasserIn: Aichhorn, Ulrike
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 16.04.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:396.5 Frauenarbeit
331.215 Frauenlohn
396.1 Frau: Gleichberechtigung
341.1 Integration, Europäische
331.94 Arbeitnehmerschutz
351.83 Mutterschutz
177.5 Ungleichheit, soziale
Region:Österreich
EU
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Beschreibung
Zusammenfassung:In der Gleichbehandlungsrichtlinie wird ausdrücklich festgestellt, dass Massnahmen zur Beseitigung der tatsächlich bestehenden Ungleichheiten, die die Chancen der Frauen beeinträchtigen, dem Grundsatz der Gleichbehandlung nicht entgegenstehen. Die Förderung von Frauen ist also grundsätzlich zulässig, ohne dass dadurch Männer diskriminiert würden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog