Mitteilung der Kündigungsabsicht vor Klärung des Sachverhaltes - keine Verständigung des Betriebsrates : OLG Wien 34 Ra 138/93 v.4.2.1994
Stellt der Personalchef die Anhörung der Arbeitskollegin für den nächsten Tag in Aussicht, dürfen die beiden anwesenden BR-Mitglieder der Auffassung sein, dass die Entscheidung, ob die Kündigung tatsächlich ausgesprochen wird, erst nach Anhörung der Arbeitskollegin getroffen wird.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.04.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.135 Kündigungsschutz 331.15 Arbeitsverfassung 331.152 Betriebsrat 34.038 Rechtsprechung |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Stellt der Personalchef die Anhörung der Arbeitskollegin für den nächsten Tag in Aussicht, dürfen die beiden anwesenden BR-Mitglieder der Auffassung sein, dass die Entscheidung, ob die Kündigung tatsächlich ausgesprochen wird, erst nach Anhörung der Arbeitskollegin getroffen wird. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |