Mitteilung der Kündigungsabsicht vor Klärung des Sachverhaltes - keine Verständigung des Betriebsrates : OLG Wien 34 Ra 138/93 v.4.2.1994

Stellt der Personalchef die Anhörung der Arbeitskollegin für den nächsten Tag in Aussicht, dürfen die beiden anwesenden BR-Mitglieder der Auffassung sein, dass die Entscheidung, ob die Kündigung tatsächlich ausgesprochen wird, erst nach Anhörung der Arbeitskollegin getroffen wird.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.04.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.135 Kündigungsschutz
331.15 Arbeitsverfassung
331.152 Betriebsrat
34.038 Rechtsprechung
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Stellt der Personalchef die Anhörung der Arbeitskollegin für den nächsten Tag in Aussicht, dürfen die beiden anwesenden BR-Mitglieder der Auffassung sein, dass die Entscheidung, ob die Kündigung tatsächlich ausgesprochen wird, erst nach Anhörung der Arbeitskollegin getroffen wird.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog