Nichtverhinderung von Frauennachtarbeit durch Ermöglichung von Zeitausgleich : VGH 93/18/0253 v.30.9.1993
Ist ausser der von der Arbeitnehmerin nicht befolgten Anweisung keine Massnahme zur Durchsetzung der Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften getroffen worden, trifft den für die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften Verantwortlichen ein Verschulden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 25.03.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.021.812.2 Nachtarbeit
331.81 Arbeitszeit 396.5 Frauenarbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.021.812.2 Nachtarbeit | Dokument Nr. A-807402 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |