Nichtverhinderung von Frauennachtarbeit durch Ermöglichung von Zeitausgleich : VGH 93/18/0253 v.30.9.1993

Ist ausser der von der Arbeitnehmerin nicht befolgten Anweisung keine Massnahme zur Durchsetzung der Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften getroffen worden, trifft den für die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften Verantwortlichen ein Verschulden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 25.03.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.021.812.2 Nachtarbeit
331.81 Arbeitszeit
396.5 Frauenarbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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