Vertrauensverwirkung durch Besuch einer Badeanstalt im Krankenstand : OLG Innsbruck 5 Ra 31/94 v.1.3.1994
Gerade die Art der Erkrankung und die völlig kontraindizierte Verhaltensweise des Arbeitnehmers müssen als Provokation für den Arbeitgeber aufgefasst werden, so dass eine Weiterbeschäftigung auch für die Kündigungsfrist nicht zumutbar ist, eine Vertrauensverwirkung im Sinne des § 27 Z.1 dritter Fall...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 29.03.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.817 Krankenstand 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Gerade die Art der Erkrankung und die völlig kontraindizierte Verhaltensweise des Arbeitnehmers müssen als Provokation für den Arbeitgeber aufgefasst werden, so dass eine Weiterbeschäftigung auch für die Kündigungsfrist nicht zumutbar ist, eine Vertrauensverwirkung im Sinne des § 27 Z.1 dritter Fall AngG vorliegt und die Entlassung somit berechtigt ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |