VBG § 32 Abs.2 lit.f : OGH 9 Ob A 298/93 v.22.12.1993

Gegen Kreuzschmerzen ist Tanzen eher gesundheitsfördernd, weil dies die Heilung begünstigt. Auch bei einem Schnupfen ist es belanglos, ob jemand in eine Diskothek geht oder nicht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.03.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817 Krankenstand
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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