Zulässige Arbeitsverweigerung bei vertretbarer Rechtsansicht : OLG Wien 31 Ra 73/93 v.20.10.1993, Revision zulässig

Verschulden ist aber ausgeschlossen, wenn das BR-Mitglied auf Grund einer vertretbaren Rechtsansicht - nach Auffassung Jaborneggs bestünde ein Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers wegen rückständigen Entgeltes (Festschrift Walter Schwarz, Seite 90) - den Antritt der Arbeit verweigert.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.02.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.21 Lohnauszahlung
331.024.3 Arbeitsleistung
331.152 Betriebsrat
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Verschulden ist aber ausgeschlossen, wenn das BR-Mitglied auf Grund einer vertretbaren Rechtsansicht - nach Auffassung Jaborneggs bestünde ein Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers wegen rückständigen Entgeltes (Festschrift Walter Schwarz, Seite 90) - den Antritt der Arbeit verweigert.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog