Kartenfirma pokert vor Gericht nicht weiter : Urteil gegen Umrechnungsgebühr ist rechtskräftig / 'Eurocard kneift' / Verbraucherschützer rät zu neuen Klagen
Das Frankfurter Amtsgericht entschied am 2.Juli 1993, die Umrechnung von Fremdwährung sei eine 'typische Nebenleistung', die nicht gesondert berechnet werden dürfe (Az.: 32 C 780/93-19).
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Veröffentlicht in: | Frankfurter Rundschau (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 23.03.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
336.717 Bankgebühr 347.45 Konsumentenschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Das Frankfurter Amtsgericht entschied am 2.Juli 1993, die Umrechnung von Fremdwährung sei eine 'typische Nebenleistung', die nicht gesondert berechnet werden dürfe (Az.: 32 C 780/93-19). |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |