Überwachen statt strafen : Der kleinliche Streit über logische Widersprüche oder juristische Spitzfindigkeiten in der Begründung des Karlsruher Urteils zum Paragraphen 218 übersieht deren wahren Charakter: 'Es ist der utopische Entwurf einer perfekten, lückenlosen, einfühlenden, auf Zwang verzichtenden und deshalb erfolgreichen Überredung von Frauen, exakt das Gegenteil von dem zu tun, was sie wollen'

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Konkret (Nr.7 S.13-15)
VerfasserIn: Krieger, Verena
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 07.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.621 Schwangerschaftsabbruch: Strafrecht
362.17 Familienpolitik
361.13 Familienplanung
368.42 Krankenversicherung (SV)
396.2 Frau: Rechtsfragen
396.1 Frau: Gleichberechtigung
396 Frauenfrage
Region:Deutschland
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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