Ungerechtfertigte Entlassung wegen Verweigerung der Blutabnahme : OLG Wien 33 Ra 147/93 v.28.1.1994

Den einschlägigen Arbeitnehmerschutzbestimmungen in § 8 ANSchG sowie in § 7 Abs.4 der Verordnung über die gesundheitliche Eignung von Arbeitnehmern ist aber nicht zu entnehmen, dass dadurch dienstvertragliche Verpflichtungen von Arbeitnehmern erweitert werden sollen / Die Pflicht zur Blutabnahme ist...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 18.03.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.94 Arbeitnehmerschutz
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.94 Arbeitnehmerschutz Dokument Nr. A-805662 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage