Ungerechtfertigte Entlassung wegen Verweigerung der Blutabnahme : OLG Wien 33 Ra 147/93 v.28.1.1994
Den einschlägigen Arbeitnehmerschutzbestimmungen in § 8 ANSchG sowie in § 7 Abs.4 der Verordnung über die gesundheitliche Eignung von Arbeitnehmern ist aber nicht zu entnehmen, dass dadurch dienstvertragliche Verpflichtungen von Arbeitnehmern erweitert werden sollen / Die Pflicht zur Blutabnahme ist...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 18.03.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.94 Arbeitnehmerschutz
331.13 Entlassung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Den einschlägigen Arbeitnehmerschutzbestimmungen in § 8 ANSchG sowie in § 7 Abs.4 der Verordnung über die gesundheitliche Eignung von Arbeitnehmern ist aber nicht zu entnehmen, dass dadurch dienstvertragliche Verpflichtungen von Arbeitnehmern erweitert werden sollen / Die Pflicht zur Blutabnahme ist keine Pflicht im Rahmen des Dienstvertrages bzw. im Sinne des § 82 lit.f GewO. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |