Altersrenten: Berücksichtigung gleichgestellter Zeiten bei der Rentenberechnung : EuGH Rs. C-45/92 und C-46/92 v.9.12.1993
Es widerspricht dem Gemeinschaftsrecht, wenn ein Arbeitnehmer bei der Berechnung seiner Altersrente nur deshalb nicht in den Genuss der von der nationalen Gesetzgebung vorgesehenen Gleichstellung von Invaliditätszeiten mit Beschäftigungszeiten kommt, weil er im Zeitpunkt des Beginns der Arbeitsunfäh...
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Veröffentlicht in: | Informationsdienst Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (2 (1994) Nr.2 S.7-8)
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Ort / Verlag / Datum: | 02.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.43 Pensionsversicherung (SV)
331.11F Wanderarbeitnehmer 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Es widerspricht dem Gemeinschaftsrecht, wenn ein Arbeitnehmer bei der Berechnung seiner Altersrente nur deshalb nicht in den Genuss der von der nationalen Gesetzgebung vorgesehenen Gleichstellung von Invaliditätszeiten mit Beschäftigungszeiten kommt, weil er im Zeitpunkt des Beginns der Arbeitsunfähigkeit als Arbeitnehmer in einem anderen Mitgliedstaat tätig war. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |