Altersrenten: Berücksichtigung gleichgestellter Zeiten bei der Rentenberechnung : EuGH Rs. C-45/92 und C-46/92 v.9.12.1993

Es widerspricht dem Gemeinschaftsrecht, wenn ein Arbeitnehmer bei der Berechnung seiner Altersrente nur deshalb nicht in den Genuss der von der nationalen Gesetzgebung vorgesehenen Gleichstellung von Invaliditätszeiten mit Beschäftigungszeiten kommt, weil er im Zeitpunkt des Beginns der Arbeitsunfäh...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Informationsdienst Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (2 (1994) Nr.2 S.7-8)
Ort / Verlag / Datum:02.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV)
331.11F Wanderarbeitnehmer
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Es widerspricht dem Gemeinschaftsrecht, wenn ein Arbeitnehmer bei der Berechnung seiner Altersrente nur deshalb nicht in den Genuss der von der nationalen Gesetzgebung vorgesehenen Gleichstellung von Invaliditätszeiten mit Beschäftigungszeiten kommt, weil er im Zeitpunkt des Beginns der Arbeitsunfähigkeit als Arbeitnehmer in einem anderen Mitgliedstaat tätig war.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog