Die Aufsichtsbehörden müssen die Organisation des betrieblichen Umweltschutzes durchschauen können : Immissionsschutzgesetz fordert klare Strukturen und Zuständigkeiten / Stärkung der Eigenverantwortung
Vor drei Jahren wurden in einem Umweltschutzgesetz (§ 52a Bundes-Immissionschutzgesetz) Mitteilungspflichten über die Unternehmensorganisation an die Behörde festgelegt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Blick durch die Wirtschaft ((1994))
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 11.03.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 657.471.122 Sozialbilanz
628.5 Immissionsschutz 65.012 Betriebsorganisation 351.77 Umweltschutz 35 Behörde 340.134 Gesetzgebung |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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