Art.7 Abs.1 B-VG § 13 Abs.4 ArbeitskräfteüberlassungsG : VfGH B 801/93 v.30.11.1993

Verletzung im Gleichheitsrecht durch verfassungswidrige Gleichsetzung des Stichtags für der Meldepflicht des § 13 Abs.4 ArbeitskräfteüberlassungsG unterliegende Leiharbeitsverhältnisse mit der Meldefrist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Jus Extra (Nr.109)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Leiharbeit
342.562 Gesetz: Verfassungsmässigkeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Verletzung im Gleichheitsrecht durch verfassungswidrige Gleichsetzung des Stichtags für der Meldepflicht des § 13 Abs.4 ArbeitskräfteüberlassungsG unterliegende Leiharbeitsverhältnisse mit der Meldefrist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog