Gleiches Entgelt für Männer und Frauen : EuGH C-127/92 v.27.10.1993

Es ist Sache des nationalen Gerichts - falls erforderlich unter Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit - zu bestimmen, ob und inwieweit der Mangel an Bewerbern für eine Tätigkeit und die Notwendigkeit, ihnen durch höhere Löhne ein Anreiz zu bieten, einen objektiv gerechtfertigten wirtsch...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:EG: Amtsblatt - Mitteilungen (Nr.C 332)
Ort / Verlag / Datum:Luxemburg, 08.12.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:396.1 Frau: Gleichberechtigung
331.2 Lohn
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
Grossbritannien
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Ablageschlagwort: 396.1 Frau: Gleichberechtigung Dokument Nr. A-804563 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage