Gleiches Entgelt für Männer und Frauen : EuGH C-127/92 v.27.10.1993
Es ist Sache des nationalen Gerichts - falls erforderlich unter Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit - zu bestimmen, ob und inwieweit der Mangel an Bewerbern für eine Tätigkeit und die Notwendigkeit, ihnen durch höhere Löhne ein Anreiz zu bieten, einen objektiv gerechtfertigten wirtsch...
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Veröffentlicht in: | EG: Amtsblatt - Mitteilungen (Nr.C 332)
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Ort / Verlag / Datum: | Luxemburg, 08.12.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 396.1 Frau: Gleichberechtigung
331.2 Lohn 331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
Grossbritannien |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Es ist Sache des nationalen Gerichts - falls erforderlich unter Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit - zu bestimmen, ob und inwieweit der Mangel an Bewerbern für eine Tätigkeit und die Notwendigkeit, ihnen durch höhere Löhne ein Anreiz zu bieten, einen objektiv gerechtfertigten wirtschaftlichen Grund für den Unterschied im Entgelt zwischen den betroffenen Tätigkeiten darstellen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |