Gleiches Entgelt für Männer und Frauen : EuGH C-127/92 v.27.10.1993

Es ist Sache des nationalen Gerichts - falls erforderlich unter Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit - zu bestimmen, ob und inwieweit der Mangel an Bewerbern für eine Tätigkeit und die Notwendigkeit, ihnen durch höhere Löhne ein Anreiz zu bieten, einen objektiv gerechtfertigten wirtsch...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:EG: Amtsblatt - Mitteilungen (Nr.C 332)
Ort / Verlag / Datum:Luxemburg, 08.12.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:396.1 Frau: Gleichberechtigung
331.2 Lohn
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
Grossbritannien
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Es ist Sache des nationalen Gerichts - falls erforderlich unter Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit - zu bestimmen, ob und inwieweit der Mangel an Bewerbern für eine Tätigkeit und die Notwendigkeit, ihnen durch höhere Löhne ein Anreiz zu bieten, einen objektiv gerechtfertigten wirtschaftlichen Grund für den Unterschied im Entgelt zwischen den betroffenen Tätigkeiten darstellen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog