Zum Widerruf einer Betriebspension wegen gravierender Treueverstösse : OGH 9 Ob A 237/92 v.28.4.1993

Dies muss im vorliegenden Fall umso eher gelten, als zwischen den Streitteilen eine Treuepflichtklausel vereinbart wurde, die die Bekl. bei Erfüllung eines Entlassungstatbestandes zum Widerruf der Pensionszusage berechtigte.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (43 (1993) Nr.6)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
343.721 Veruntreuung
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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