Arbeitgeberbegriff bei dienstrechtlicher Inkompetenz : OGH 9 Ob A 180/93 v.24.11.1993

Beschränkt sich der Beitrag der Gemeinde im wesentlichen auf die Bereitstellung der Räume und der Kücheneinrichtung, die Beistellung von Hilfskräften, die Übermittlung der Personalblätter, während im Amt der Landesregierung aus der früheren 'Aktionsleitung' eine eigene Organisationseinheit...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.02.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsvertrag
331 Arbeitgeber
331.116 Arbeitsverhältnis
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Beschränkt sich der Beitrag der Gemeinde im wesentlichen auf die Bereitstellung der Räume und der Kücheneinrichtung, die Beistellung von Hilfskräften, die Übermittlung der Personalblätter, während im Amt der Landesregierung aus der früheren 'Aktionsleitung' eine eigene Organisationseinheit für die Schülerausspeisung geschaffen wurde und die dort Bediensteten in ein Dienstverhältnis zum Land übernommen wurden, nimmt die im Amt der Landesregierung geschaffene Organisationseinheit wesentliche Dienstgeberfunktionen wahr, die in ihrer Gewichtung und Abgrenzung gegenüber jenen der Gemeinde auf eine Dienstgebereigenschaft des Landes schliessen lassen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog