Arbeitgeberbegriff bei dienstrechtlicher Inkompetenz : OGH 9 Ob A 180/93 v.24.11.1993
Beschränkt sich der Beitrag der Gemeinde im wesentlichen auf die Bereitstellung der Räume und der Kücheneinrichtung, die Beistellung von Hilfskräften, die Übermittlung der Personalblätter, während im Amt der Landesregierung aus der früheren 'Aktionsleitung' eine eigene Organisationseinheit...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 22.02.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsvertrag
331 Arbeitgeber 331.116 Arbeitsverhältnis 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zusammenfassung: | Beschränkt sich der Beitrag der Gemeinde im wesentlichen auf die Bereitstellung der Räume und der Kücheneinrichtung, die Beistellung von Hilfskräften, die Übermittlung der Personalblätter, während im Amt der Landesregierung aus der früheren 'Aktionsleitung' eine eigene Organisationseinheit für die Schülerausspeisung geschaffen wurde und die dort Bediensteten in ein Dienstverhältnis zum Land übernommen wurden, nimmt die im Amt der Landesregierung geschaffene Organisationseinheit wesentliche Dienstgeberfunktionen wahr, die in ihrer Gewichtung und Abgrenzung gegenüber jenen der Gemeinde auf eine Dienstgebereigenschaft des Landes schliessen lassen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |