Vereinbarungswidrige vom Arbeitgeber veranlasste Überstundenleistung : OGH 9 Ob A 240/93 v.8.9.1993
Unter 'Geltendmachung' ist zwar kein förmliches Einmahnen, wohl aber ein Verhalten des Arbeitnehmers zu verstehen, aus dem sein Wille auf Zahlung des Überstundenentgeltes erkennbar ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 18.02.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.814 Überstunde
331.14 Arbeitsordnung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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