Vereinbarungswidrige vom Arbeitgeber veranlasste Überstundenleistung : OGH 9 Ob A 240/93 v.8.9.1993

Unter 'Geltendmachung' ist zwar kein förmliches Einmahnen, wohl aber ein Verhalten des Arbeitnehmers zu verstehen, aus dem sein Wille auf Zahlung des Überstundenentgeltes erkennbar ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 18.02.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunde
331.14 Arbeitsordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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