Gebührenpflicht des AVRAG-Dienstzettels

§ 2 Abs.1 AVRAG befreit zwar den seit Beginn dieses Jahres verpflichtenden Dienstzettel von der Gebührenpflicht, doch gilt diese Gebührenbefreiung nicht für unterschriebene Dienstzettel. Eine Besprechung von Vertretern der Arbeitgeberseite und der zuständigen Sektion im BMF vom 28.Jänner 1994 hat er...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.02.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.123 Arbeitspapiere
336.28 Gebühr
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:§ 2 Abs.1 AVRAG befreit zwar den seit Beginn dieses Jahres verpflichtenden Dienstzettel von der Gebührenpflicht, doch gilt diese Gebührenbefreiung nicht für unterschriebene Dienstzettel. Eine Besprechung von Vertretern der Arbeitgeberseite und der zuständigen Sektion im BMF vom 28.Jänner 1994 hat ergeben, dass das Ministerium die Rechtsauffassung vertritt, dass zumindest eine Unterschrift oder ein dieser gleichzuhaltender Vermerk den Dienstzettel gebührenpflichtig werden lässt, weil es auf den Tatbestand der Urkunde im gebührenrechtlichen Sinn ankommt, der diesfalls verwirklicht wäre.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog