ArbVG § 122 Abs.1 Z.5 : OLG Wien 32 Ra 166/93 v.15.12.1993

Bringt der BR-Vorsitzende an der Informationstafel des Betriebes ein Schreiben der Gewerkschaft an den Betriebsleiter an, in dem die Gewerkschaft ihre Auffassung darlegt, dass vom Betriebsleiter des Betruges beschuldigte Arbeitnehmer keine strafbaren Handlungen begangen hätten, und in dem er aufgefo...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.02.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.632 Ehrenbeleidigung
331.152 Betriebsrat
65.012.45 Information, betriebliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bringt der BR-Vorsitzende an der Informationstafel des Betriebes ein Schreiben der Gewerkschaft an den Betriebsleiter an, in dem die Gewerkschaft ihre Auffassung darlegt, dass vom Betriebsleiter des Betruges beschuldigte Arbeitnehmer keine strafbaren Handlungen begangen hätten, und in dem er aufgefordert wird, sich bei diesen zu entschuldigen, stellt dies keine erhebliche Ehrverletzung im Sinne des § 122 Abs.1 Z.5 ArbVG dar.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog