ArbVG § 122 Abs.1 Z.5 : OLG Wien 32 Ra 166/93 v.15.12.1993
Bringt der BR-Vorsitzende an der Informationstafel des Betriebes ein Schreiben der Gewerkschaft an den Betriebsleiter an, in dem die Gewerkschaft ihre Auffassung darlegt, dass vom Betriebsleiter des Betruges beschuldigte Arbeitnehmer keine strafbaren Handlungen begangen hätten, und in dem er aufgefo...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 15.02.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.632 Ehrenbeleidigung
331.152 Betriebsrat 65.012.45 Information, betriebliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Bringt der BR-Vorsitzende an der Informationstafel des Betriebes ein Schreiben der Gewerkschaft an den Betriebsleiter an, in dem die Gewerkschaft ihre Auffassung darlegt, dass vom Betriebsleiter des Betruges beschuldigte Arbeitnehmer keine strafbaren Handlungen begangen hätten, und in dem er aufgefordert wird, sich bei diesen zu entschuldigen, stellt dies keine erhebliche Ehrverletzung im Sinne des § 122 Abs.1 Z.5 ArbVG dar. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |