Gleichbehandlung kostet Firmen Milliarden : Die EU erklärte ein unterschiedliches Betriebspensionsalter für Männer und Frauen für unzulässig
Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 14.Dezember 1993 muss bei betrieblichen Pensionsleistungen die gleiche Höhe für Männer und Frauen sowie dasselbe Anfallsalter vorgesehen werden. Andernfalls können Betroffene die günstigere Bedingung einklagen.
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Veröffentlicht in: | Die Presse (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.02.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit 396.1 Frau: Gleichberechtigung 331.13 Altersgrenze 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
Österreich |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 14.Dezember 1993 muss bei betrieblichen Pensionsleistungen die gleiche Höhe für Männer und Frauen sowie dasselbe Anfallsalter vorgesehen werden. Andernfalls können Betroffene die günstigere Bedingung einklagen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |