Gleichbehandlung kostet Firmen Milliarden : Die EU erklärte ein unterschiedliches Betriebspensionsalter für Männer und Frauen für unzulässig

Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 14.Dezember 1993 muss bei betrieblichen Pensionsleistungen die gleiche Höhe für Männer und Frauen sowie dasselbe Anfallsalter vorgesehen werden. Andernfalls können Betroffene die günstigere Bedingung einklagen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.02.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
396.1 Frau: Gleichberechtigung
331.13 Altersgrenze
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 14.Dezember 1993 muss bei betrieblichen Pensionsleistungen die gleiche Höhe für Männer und Frauen sowie dasselbe Anfallsalter vorgesehen werden. Andernfalls können Betroffene die günstigere Bedingung einklagen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog