Verpönte Motivkündigung wegen Geltendmachung von Überstunden : OLG Wien 32 Ra 92/93 v.18.8.1993

Wird nach Einbringung der Klage gekündigt (oder wie hier entlassen, auch wenn der Arbeitgeber dies auf Anraten seines Anwaltes getan hat, der in den fehlerhaften Eintragungen in der Überstundenliste einen Entlassungsgrund gesehen hat), spricht alles dafür, dass das verpönte Kündigungsmotiv vorgelege...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.11.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
331.13 Kündigung: Arbeit
331.814 Überstunde
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.135 Kündigungsschutz Dokument Nr. A-802482 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage