Behindertenausweis : VwGH Zl.93/02/0122 v.29.9.1993

Bei der Entscheidung über die Ausstellung eines Behindertenausweises nach der Strassenverkehrsordnung, der von der Einhaltung bestimmter Vorschriften dieses Gesetzes befreit, ist auf den Zustand des Antragstells im Zeitpunkt der Entscheidung abzustellen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.11.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:362.2/.4 Behindertenfürsorge
3-056.2 Behinderte
351.811 Strassenverkehrsordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bei der Entscheidung über die Ausstellung eines Behindertenausweises nach der Strassenverkehrsordnung, der von der Einhaltung bestimmter Vorschriften dieses Gesetzes befreit, ist auf den Zustand des Antragstells im Zeitpunkt der Entscheidung abzustellen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog