Vertrauensunwürdigkeit bei strafbarer Handlung : OGH 9 Ob A 10/93 v.10.2.1993

Unternimmt der AN nur eine Deckungshandlung, um einen ihm aus Versehen unterlaufenen Fehler zu verbergen, ist die Entlassung nicht gerechtfertigt, insbesondere, wenn dem AG dadurch kein nennenswerter Schaden entstanden ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (28 (1993) Nr.6)
VerfasserIn: Windisch-Graetz, Michaela
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Unternimmt der AN nur eine Deckungshandlung, um einen ihm aus Versehen unterlaufenen Fehler zu verbergen, ist die Entlassung nicht gerechtfertigt, insbesondere, wenn dem AG dadurch kein nennenswerter Schaden entstanden ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog