Vereinbarung längerer Kündigungsfristen : OLG Wien 33 Ra 8/93 v.13.5.1993
Gemäss § 1159c ABGB muss die Kündigungsfrist immer für beide Teile gleich sein sind ungleiche Fristen vereinbart worden, gilt für beide Teile die längere Frist. Nach § 20 Abs.4 Satz 2 AngG kann die einmonatige Kündigungsfrist des Arbeitnehmers durch Vereinbarung bis zu einem halben Jahr ausgedehnt w...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 11.01.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.135 Kündigungsfrist
331.116 Arbeitsvertrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.135 Kündigungsfrist | Dokument Nr. A-801521 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |