Verfassungskonforme Nichtberücksichtigung des Grosshandels bei Ausnahmen von der Arbeitsruhe : VfGH B 239/92, B 240/92 v.11.10.1993

§ 12 Abs.1 (Z.1) ARG kann nicht so verstanden werden, dass zur Befriedigung dringender Lebensbedürfnisse auch die Beschäftigung von Arbeitnehmern in Verkaufsstellen des Grosshandels (zumindest nach Massgabe des Öffnungszeitengesetzes - ÖZG) zuzulassen wäre.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 25.01.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.813 Samstagsarbeit
381.592 Ladenschluss
381.31 Grosshandel
331.81(094.5) Arbeitszeitgesetz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:§ 12 Abs.1 (Z.1) ARG kann nicht so verstanden werden, dass zur Befriedigung dringender Lebensbedürfnisse auch die Beschäftigung von Arbeitnehmern in Verkaufsstellen des Grosshandels (zumindest nach Massgabe des Öffnungszeitengesetzes - ÖZG) zuzulassen wäre.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog