Verfassungskonforme Nichtberücksichtigung des Grosshandels bei Ausnahmen von der Arbeitsruhe : VfGH B 239/92, B 240/92 v.11.10.1993
§ 12 Abs.1 (Z.1) ARG kann nicht so verstanden werden, dass zur Befriedigung dringender Lebensbedürfnisse auch die Beschäftigung von Arbeitnehmern in Verkaufsstellen des Grosshandels (zumindest nach Massgabe des Öffnungszeitengesetzes - ÖZG) zuzulassen wäre.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 25.01.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.813 Samstagsarbeit
381.592 Ladenschluss 381.31 Grosshandel 331.81(094.5) Arbeitszeitgesetz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | § 12 Abs.1 (Z.1) ARG kann nicht so verstanden werden, dass zur Befriedigung dringender Lebensbedürfnisse auch die Beschäftigung von Arbeitnehmern in Verkaufsstellen des Grosshandels (zumindest nach Massgabe des Öffnungszeitengesetzes - ÖZG) zuzulassen wäre. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |