Teilzeitbeschäftigte : BAG 5 AZR 184/92 v.26.5.1993

Kein Freizeitausgleich bei Beschäftigung bis 12.00 Uhr, wenn Vollzeitbeschäftigte ab 12.00 Uhr an bestimmten Tagen (Weihnachten, Silvester, Weiberfastnacht, Karnevalsdienstag) freigestellt werden. Keine nach europäischem oder nationalen Recht unzulässige Diskriminierung wegen des Geschlechts oder we...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (47 (1994) Nr.2)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 14.01.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.811 Teilzeitarbeit
394.26 Feiertag
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 331.811 Teilzeitarbeit Dokument Nr. A-799959 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage