Teilzeitbeschäftigte : BAG 5 AZR 184/92 v.26.5.1993
Kein Freizeitausgleich bei Beschäftigung bis 12.00 Uhr, wenn Vollzeitbeschäftigte ab 12.00 Uhr an bestimmten Tagen (Weihnachten, Silvester, Weiberfastnacht, Karnevalsdienstag) freigestellt werden. Keine nach europäischem oder nationalen Recht unzulässige Diskriminierung wegen des Geschlechts oder we...
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (47 (1994) Nr.2)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 14.01.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.811 Teilzeitarbeit
394.26 Feiertag 331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Kein Freizeitausgleich bei Beschäftigung bis 12.00 Uhr, wenn Vollzeitbeschäftigte ab 12.00 Uhr an bestimmten Tagen (Weihnachten, Silvester, Weiberfastnacht, Karnevalsdienstag) freigestellt werden. Keine nach europäischem oder nationalen Recht unzulässige Diskriminierung wegen des Geschlechts oder wegen Teilzeitbeschäftigung - Differenzierung sachlich gerechtfertigt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |