Zahnersatz trotz 'Kann-Bestimmung' in Satzung Pflichtleistung : VfGH V 21, 22/92 v.11.10.1993 / Umfang einer Kostenbeteiligung

Werden vom SV-Träger nur ca. 10% ersetzt, handelt es sich schon begrifflich nicht mehr um eine Kostenbeteiligung, wie sie im Gesetz (§ 153 Abs.2 ASVG) vorgesehen ist. Die Festlegung des Zuschusses mit S 500,-pro Einheit ist demnach gesetzwidrig.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 14.01.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.42 Krankenversicherung (SV)
368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV)
614.23 Zahnarzt
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Werden vom SV-Träger nur ca. 10% ersetzt, handelt es sich schon begrifflich nicht mehr um eine Kostenbeteiligung, wie sie im Gesetz (§ 153 Abs.2 ASVG) vorgesehen ist. Die Festlegung des Zuschusses mit S 500,-pro Einheit ist demnach gesetzwidrig.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog