Horizontale Kompetenzkonflikte in der EG

Der Gerichtshof hatte in der Titandioxid-Entscheidung die Wandlungen im gemeinschaftlichen Konsens über die Integrationsdynamik noch nicht nachvollzogen. Aus diesem Blickwinkel bedeutet das Urteil zur Abfallrichtlinie sowohl einen Schritt nach vorn als auch einen solchen zuück: Indem der EuGH darauf...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europarecht (28 (1993) Nr.4 S.243-261)
VerfasserIn: Nettesheim, Martin
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 12.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:341.018 Gemeinschaftsrecht, Europäisches
340.113 Rechtsordnung
34.028 Verfahrensrecht
347.98 Gericht: Zuständigkeit
341.176 EUGH
Region:EG
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Gerichtshof hatte in der Titandioxid-Entscheidung die Wandlungen im gemeinschaftlichen Konsens über die Integrationsdynamik noch nicht nachvollzogen. Aus diesem Blickwinkel bedeutet das Urteil zur Abfallrichtlinie sowohl einen Schritt nach vorn als auch einen solchen zuück: Indem der EuGH darauf verzichtet, seine Kompetenznormrechtsprechung vom Vehikel des Integrationsfortschritts zu machen, erkennt er zutreffend die gegenwärtigen Grenzen seiner Akzeptanz. Mit dem Rückgriff auf 'Hauptzweck' und 'Nebenwirkung' gibt er allerdings auch zu erkennen, dass er im Bereich von Kompetenzkonflikten zwischen finalen Kompetenznormen weiterhin auf der Suche nach Abgrenzungskriterien und -sicherheit ist / Der gerichtliche Verständniswandel hin zu einem materialen Kompetenznormverständnis ist verfassungstheoretisch zu begrüssen, bringt aber die vertragliche Kompetenzordnung in Gefahr, wenn er nicht gebändigt wird.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog