Zulässigkeit der Parteivernehmung nach nationalem Verfahrensrecht und europäisches Kartellrecht : EuGH Rs C-60/92 v.10.11.1993 (Otto BV/Postbank NV)

Ein nationales Gericht ist gemeinschaftsrechtlich nicht gehalten, bei der Prüfung eines Antrags auf Anordnung einer vorgezogenen Zeugenvernehmung im Vorgriff auf einen Zivilprozess den Grundatz anzuwenden, dass ein Unternehmen nicht zur Beantwortung von Fragen verpflichtet ist, wenn ihre Beantwortun...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (4 (1993) Nr.24 S.766-767)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 24.12.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.733 Kartellrecht
34.028 Verfahrensrecht
347.94 Beweismittel: Zivilprozessverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:EG
Niederlande
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein nationales Gericht ist gemeinschaftsrechtlich nicht gehalten, bei der Prüfung eines Antrags auf Anordnung einer vorgezogenen Zeugenvernehmung im Vorgriff auf einen Zivilprozess den Grundatz anzuwenden, dass ein Unternehmen nicht zur Beantwortung von Fragen verpflichtet ist, wenn ihre Beantwortung das Eingeständnis einer Zuwiderhandlung gegen Wettbewerbsvorschriften beinhaltet.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog