Keine Pflicht von Witwen zur Erwerbstätigkeit : Aus dem Bundesgericht / Die Berechnung des Versorgerschadens

Nimmt eine vierfache Mutter nach dem Unfalltod ihres Mannes eine Erwerbstätigkeit auf, so darf die Versicherung laut Bundesgericht die Leistungen nicht automatisch um den Lohn der Witwe kürzen. Nur wenn der Eintritt in die Arbeitswelt von der Frau vernünftigerweise verlangt werden kann, akzeptiert d...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zürcher Zeitung (1994)
Ort / Verlag / Datum:Schweiz, 12.01.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.46 Witwenpension
331.116 Arbeitsverhältnis
368.43 Pensionsversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:Schweiz
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Nimmt eine vierfache Mutter nach dem Unfalltod ihres Mannes eine Erwerbstätigkeit auf, so darf die Versicherung laut Bundesgericht die Leistungen nicht automatisch um den Lohn der Witwe kürzen. Nur wenn der Eintritt in die Arbeitswelt von der Frau vernünftigerweise verlangt werden kann, akzeptiert das Gericht die Anrechnung ihres Verdienstes.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog